Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich und Vertragsabschluß

Die Auftragsausführung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen, sofern kein Widerspruch durch den Auftraggeber erfolgt. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und muß gesondert beim Auftragnehmer schriftlich geltend gemacht werden. Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Die Anerkennung erfolgt mit Annahme des Angebotes, Erhalt der Auftragsbestätigung oder mit Annahme der Dienstleistung oder Ware des Auftragnehmers.
Nebenabreden oder abweichende Regelungen müssen schriftlich niedergelegt werden.
Angebote erfolgen freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer kommt der Auftrag zustande.
Der Auftraggeber erhält eine Bestätigung der Auftragsannahme per Fax oder eMail.

II. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer spätestens bei der Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (äußere Form der Übersetzung, Lieferform, Anzahl der Ausfertigungen, etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber vor der Drucklegung einen Korrekturabzug.

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber bei der Auftragsvergabe unaufgefordert zur Verfügung (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

III. Preise, Zahlung

Wurde kein Pauschalpreis vereinbart, so ist das in den Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar als Zirkapreis zu verstehen. Maßgeblich ist die tatsächliche Zeilenzahl. Diese ergibt sich als Zahl der Zeichen (Anschläge) in der Zielsprache, dividiert durch 55.
Berechnungsgrundlage für Übersetzungen ist eine Zeile des Zieltextes, bei Sprachen mit Nicht-Alphabetschriften eine Zeile des Ausgangstextes. Andere Berechnungsmodi sind ebenfalls möglich, z. B. Seitenpreis, Stundenaufwand.
Berechnungsgrundlage für DTP ist eine Seite, sofern das verwendete Bildmaterial vom Auftraggeber geliefert wird und an ihm keine Änderungen vorzunehmen sind. Für elektronische Bildbearbeitung gilt der Stundensatz laut aktueller Preisliste. Die Weitergabe von (Satz)-Dateien, Offsetfilmen usw. an Druckereien und andere Dritte erfolgt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug.


IV. Beauftragung von Subunternehmern/Ausführung durch Dritte

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Ausführung der Leistungen Dritter zu bedienen.


V. Gewährleistung und Mängelrügen

Übersetzungsaufträge werden auf Wunsch nach DIN EN 15038:2006-08 durchgeführt.

Die gelieferte Leistung oder Ware ist durch den Auftraggeber unverzüglich auf vertragsgemäßen Zustand zu prüfen.
Eine Beanstandung ist nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. Leistung zulässig. Versteckte Mängel, welche nach der unverzüglichen Untersuchung nicht offensichtlich waren, sind sofort nach ihrer Entdeckung dem Auftragnehmer mitzuteilen.ihrer Entdeckung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Die Beanstandung hat unter genauer Spezifizierung des angeblichen Mangels zu erfolgen.
Bei berechtigter Beanstandung ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bzw. Ersatzleistung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft oder es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung, Ersatzleistung oder Ersatzlieferung. Im Falle einer verzögerten, unterlassenen oder mißlungenen Nachbesserung, Ersatzleistung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Mängel an einem Teil der gelieferten Leistung bzw. Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung bzw. Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung oder -leistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

VI. Haftung

Für Fehler in Übersetzungen, die durch unrichtige oder unvollständige Informationen vom Auftraggeber oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.
Bei Fahrlässigkeit sind Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung ausgeschlossen und Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Subunternehmer des Auftragnehmers.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Es besteht eine Geschäftshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers.

VII. Geheimhaltung

Alle Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Unterlagen und Übersetzungen Dritten gegenüber geheimzuhalten, es sei denn, der Auftraggeber fordere ihn auf, diese Dritten mitzuteilen.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Bestimmung als vereinbart.